Unfallgutachten in Aulendorf

Ihr vertrauenswürdiger Partner für Schadensbewertung

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Willkommen bei Ihrem Experten für Unfallgutachten in Aulendorf! Ein Autounfall ist immer eine unangenehme Erfahrung, und oft kommen viele Fragen auf: Wie hoch ist der entstandene Schaden? Wer trägt die Kosten? Wie gehe ich am besten vor? Bei uns erhalten Sie schnelle und zuverlässige Antworten auf all Ihre Fragen rund um das Thema Unfallgutachten.

Warum sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Unfallgutachten in Aulendorf?

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Ihr Unfallgutachten in Aulendorf, weil wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise und einem ganzheitlichen Service zur Seite stehen. Nach einem Verkehrsunfall kommt es nicht nur auf die Reparaturkosten an, sondern auch auf eine korrekte Schadensregulierung und die richtige Vorgehensweise. Hier sind die Gründe, warum Sie uns vertrauen können:

Erfahrung und Kompetenz

Unabhängige/objektive Gutachten

Schnelle Terminvergabe

Umfassende Unfallbegutachtung und Beweissicherung

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden (Haftpflichtschaden), verschafft Ihnen das Gutachten durch Diplom-Ingenieur Joachim Heß, Klarheit zu vielen Fragestellungen zu Ihrem beschädigten Fahrzeug:

Schadengutachten – Ingenieurbüro Birnbreier GmbH
  • Wie hoch ist der Schaden

  • Kann der Schaden noch repariert werden?

  • Ist Totalschaden eingetreten?

  • Wieviel war das Fahrzeug vor dem Schaden wert?

    (Wiederbeschaffungswert)

  • Hat das beschädigte Fahrzeug noch einen Wert?

    (Restwert)

  • Was für einen Mietwagen darf ich nehmen?

  • Ich brauche keinen Mietwagen; bekomme ich Nutzungsausfall?

  • und vieles mehr

Im Haftpflichtfall entstehen Ihnen keine Kosten, da die Gebühr für die Gutachtenerstellung von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird. Durch die Gutachtenerstellung, samt fotografischer Dokumentation des Schadens, haben Sie für spätere Fragen oder (Rechts-) Streitigkeiten eine bestmögliche Beweissicherung.

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist eine Kostenschätzung der Schäden, die Ihr Fahrzeug nach einem Unfall erlitten hat. Dieses Gutachten dient als entscheidende Grundlage für die Schadensregulierung und gibt sowohl Ihnen als auch der gegnerischen Versicherung Klarheit über die zu erwartenden Kosten und die notwendige Reparatur. Ein gut erstelltes Unfallgutachten enthält folgende wesentliche Informationen:

  • Detaillierte Schadenserfassung:

    Jeder Schaden, sei er noch so klein, wird genau dokumentiert. Dies umfasst sichtbare Schäden an der Karosserie, Schäden am Fahrwerk sowie einen Hinweis auf mögliche Reparaturrisiken bei versteckten Schäden, die erst durch eine eingehendere Untersuchung sichtbar werden.

  • Reparaturaufwand

    Im Gutachten wird ermittelt, welche Reparaturmaßnahmen erforderlich sind, um Ihr Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dies umfasst sowohl die benötigten Ersatzteile als auch den zeitlichen Aufwand der Reparatur und weitere Kostenfaktoren wie Nutzungsausfall und mögliche Wertminderung.

  • Schadenshöhe

    Hier wird der Gesamtbetrag ermittelt, den die Reparatur voraussichtlich kosten wird. Dies ist die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

  • Nutzungsausfallentschädigung

    Mit der Nutzungsausfallentschädigung soll der finanzielle Schaden ausgeglichen werden, der Ihnen durch den Ausfall Ihres Fahrzeugs entsteht, sofern sie kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen.

  • Wertminderung

    In vielen Fällen führt ein Unfall zu einer Wertminderung des Fahrzeugs, selbst nach vollständiger Reparatur. Das Gutachten enthält eine Berechnung dieser Wertminderung, die bei der Schadensersatzforderung geltend gemacht werden kann.

Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist unerlässlich, wenn Sie Ihre Rechte und Ansprüche nach einem Unfall vollständig berücksichtigt haben wollen. Es ist notwendig, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und sie nicht der alleinige Verursacher des Schadens sind. Bei Eigenschäden kommt ihre Kaskoversicherung zur Regulierung des Schadens auf, und die Versicherung ist in diesem Fall „Herr des Verfahrens“.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Die Kosten für ein Unfallgutachten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Sollte eine Teilschuld bestehen, werden die Kosten anteilig getragen. Es ist ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie professionelle Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte haben. Die Kosten für einen Rechtsanwalt werden auch von der Versicherung des Unfallgegners getragen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – Ihr Unfallgutachten in Aulendorf

Ein Unfall ist ärgerlich genug – überlassen Sie uns die Arbeit und lehnen Sie sich zurück. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fall professionell und zuverlässig abgewickelt wird.

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